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   VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23   

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VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23 (https://dejure.org/2023,8439)
VG Bremen, Entscheidung vom 27.04.2023 - 14 V 778/23 (https://dejure.org/2023,8439)
VG Bremen, Entscheidung vom 27. April 2023 - 14 V 778/23 (https://dejure.org/2023,8439)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremWahlG § 37 Abs 1 Satz 2; BremWahlG § 54; GVG § 17 Abs. 1 Satz 2
    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; nachgelagerter Wahlrechtsschutz; Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens; Wahlprüfungsverfahren; Zurückweisung eines Wahlvorschlags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Dass der Wahlrechtsschutz dabei grundsätzlich erst nach der Wahl erfolgt, ist nicht zuletzt aus Gründen der Gewährleistung der termingerechten Durchführung der Wahl zwingend (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 29).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 54 BremWahlG normierten Vorrang der Wahlprüfung hat das Wahlprüfungsgericht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 77 ff.; Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, 15.

    BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 74; ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit auch das von dem Antragsgegner zitierte Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 46 ff.).

    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt bspw. die Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG nur eine punktuelle Ausnahme von der Geltung des Grundsatzes nachgelagerten Rechtsschutzes in Wahlsachen dar, die diesen nicht aushebelt, sondern letztlich bestätigt (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 27 und 36).

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Soweit die Wahlprüfung Sache des Bundestages sei und soweit dessen Prüfungskompetenz reiche, stelle das Wahlprüfungsverfahren eine gegenüber den allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten speziellere Regelung dar, die den Rückgriff auf jene grundsätzlich ausschließe und einen exklusiven Rechtsweg konstituiere (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 76; Beschl. v. 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, BVerfGE 151, 152-173, juris Rn. 30; vgl. zur Kritik an der Sperrwirkung des Wahlprüfungsverfahrens mit ausführlichen Nachweisen: VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 45).

    BVerfGE 159, 105-131, juris Rn. 74; ausführlich zur Verfassungsmäßigkeit auch das von dem Antragsgegner zitierte Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 46 ff.).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ungeachtet des grundsätzlichen Vorrangs der nachgelagerten Wahlprüfung auch ohne einfachgesetzliche Anordnung vorgelagerter Wahlrechtsschutz ausnahmsweise geboten sei, wenn ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß vorliege, der einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründe und voraussichtlich zu Neuwahlen führen dürfte (vgl. VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43), ist zu berücksichtigen, dass dieser Rechtsschutz lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen und ausschließlich im Rahmen der im Freistaat Sachsen gegebenen Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung 16.

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Soweit die Wahlprüfung Sache des Bundestages sei und soweit dessen Prüfungskompetenz reiche, stelle das Wahlprüfungsverfahren eine gegenüber den allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten speziellere Regelung dar, die den Rückgriff auf jene grundsätzlich ausschließe und einen exklusiven Rechtsweg konstituiere (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 76; Beschl. v. 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, BVerfGE 151, 152-173, juris Rn. 30; vgl. zur Kritik an der Sperrwirkung des Wahlprüfungsverfahrens mit ausführlichen Nachweisen: VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 45).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 54 BremWahlG normierten Vorrang der Wahlprüfung hat das Wahlprüfungsgericht nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 77 ff.; Beschl. v. 22.07.2021 - 2 BvC 10/21 -, 15.

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Daher sei es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt sei und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09 -, BVerfGK 16, 153-157, juris Rn. 4).

    Zu den nur nach der Wahl anfechtbaren wahlorganisatorischen Entscheidungen und Maßnahmen gehört auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09 -, BVerfGK 16, 153-157, juris Rn. 5).

  • VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Soweit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ungeachtet des grundsätzlichen Vorrangs der nachgelagerten Wahlprüfung auch ohne einfachgesetzliche Anordnung vorgelagerter Wahlrechtsschutz ausnahmsweise geboten sei, wenn ein besonders qualifizierter Rechtsverstoß vorliege, der einen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründe und voraussichtlich zu Neuwahlen führen dürfte (vgl. VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43), ist zu berücksichtigen, dass dieser Rechtsschutz lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen und ausschließlich im Rahmen der im Freistaat Sachsen gegebenen Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung 16.
  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Auch hier würde die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen den Ablauf des Wahlverfahrens in Frage stellen (vgl. für Bremen auch: StGH Bremen, Urt. v. 22.05.2008 - St 1/08 -, juris Rn. 50; zu Kommunalwahlen: BVerfG, Beschl. v. 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Soweit die Wahlprüfung Sache des Bundestages sei und soweit dessen Prüfungskompetenz reiche, stelle das Wahlprüfungsverfahren eine gegenüber den allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten speziellere Regelung dar, die den Rückgriff auf jene grundsätzlich ausschließe und einen exklusiven Rechtsweg konstituiere (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 76; Beschl. v. 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19 -, BVerfGE 151, 152-173, juris Rn. 30; vgl. zur Kritik an der Sperrwirkung des Wahlprüfungsverfahrens mit ausführlichen Nachweisen: VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 45).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Das Wahlprüfungsgericht ist wegen dieser personellen Verschränkung mit der Legislative nicht als Gericht i.S.d. Art. 135 BremLV und des Art. 92 GG anzusehen (vgl. StGH Bremen, Urt. v. 22.05.2008 - St 1/07 -, juris Rn. 67 m.w.N.; Urt. v. 13.08.2020 - St 3/19 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Diese fehlt im Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit (BVerwG, Beschl. v. 05.02.1976 - VII A 1.76 -, BVerwGE 50, 124-137, juris Rn. 22).
  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
    Nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren ist Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen und steht einem mit dem einstweiligen Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsverfahren entgegen (BVerfG, Beschl. v. 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 -, juris Rn. 5 f.; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen

  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO

  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

    Vorläufige Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes der AfD, vertreten durch den "Rumpfvorstand", auf Zulassung ihrer Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl vor dem Wahlprüfungsgericht, dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Bremen blieben erfolglos (Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 27.04.2023 - 14 V 778/23 - StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 - VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 - veröffentlicht auf der Homepage der Gerichte).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Vorläufige Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes der AfD, vertreten durch die Einspruchsführer zu 2. und 4., auf Zulassung ihres Wahlvorschlags zur Bürgerschaftswahl vor dem Wahlprüfungsgericht, dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Bremen blieben erfolglos (Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 27.04.2023 - 14 V 778/23 -; StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 - VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 - veröffentlicht auf der Homepage der Gerichte).
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